Mitarbeiter fit halten ohne Verwaltungsaufwand

Mit einer betrieblichen Krankenversicherung können auch kleine und mittelständische Unternehmen im Garten- und Gartenlandschaftsbau für eine höhere Arbeitgeberattraktivität sorgen und dabei sogar Kosten sparen.

Wenn Mitarbeiter krank sind – vor allem für längere Zeit – wird es für Betriebe teuer: Für Gehaltsfortzahlung kommen Arbeitgeber für bis zu sechs Wochen auf. Allein 2020 zahlten sie in Deutschland insgesamt 74,3 Milliarden Euro für erkrankte Angestellte. Bessere Gesundheitsleistungen durch den Betrieb sind ein zuverlässiger Weg, um Ausfallzeiten zu reduzieren und die Mitarbeiterzufriedenheit zu stärken.

Was Arbeitgeber über die betriebliche Krankenversicherung wissen sollten

Die betriebliche Krankenversicherung der R+V Versicherung bietet Angestellten vielfältige Möglichkeiten: Von Präventionsangeboten durch Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und Zahnvorsorge über Leistungen zur Behandlung als Privatpatient bis hin zum Schutz vor gravierenden finanziellen Lücken, etwa durch die Bezahlung eines Krankentagegelds, können Unternehmen jeder Größe sich ein individuelles Angebot maßschneidern lassen.

Damit belegen Unternehmen ihre soziale Verantwortung gegenüber ihren Angestellten – sowohl beim routinierte Arztbesuch als auch im tatsächlichen Ernstfall wissen Mitarbeiter ihren Arbeitgeber an ihrer Seite. Diese Erlebnisse prägen die Beziehung zum Betrieb und zahlen ausschlaggebend auf die Mitarbeiterbindung ein. Nicht zuletzt können eine gesteigerte Mitarbeitergesundheit und -Zufriedenheit maßgeblich beim Erreichen der Unternehmensziele unterstützen.

Pluspunkte für Mitarbeiter und Betriebe

Bereits bei Unternehmen ab 5 Mitarbeitern verzichtet R+V innerhalb des GesundheitsKonzepts PROFIL auf die Gesundheitsfragen, sofern der Arbeitgeber die Kosten trägt. Jegliche Ausgaben sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar und fallen zudem unter den Sachwertbezug. Auch Angehörige können unter gleichen Konditionen mitversichert werden. Der Beitrag ist altersunabhängig während des gesamten Beschäftigungsverhältnisses 16-67.

Die Arbeitgeber haben keinerlei Verwaltungsaufwand, denn die Leistungsabrechnung erfolgt zwischen ihren Mitarbeitern und der R+V direkt.

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