Ob aus Leichtsinn, Unvorsichtigkeit oder Vergesslichkeit: Für entstandene Schäden finanziell aufkommen zu müssen, ist eines der größten Risiken für landwirtschaftliche Betriebe – denn auch ohne eigenes Verschulden sind Landwirte zu Schadenersatz verpflichtet. Die richtige Absicherung gegen Haftungsrisiken ist daher unerlässlich.

Im Fall von unvorhergesehenen Schäden oder Unfällen haftet die Betriebsleitung persönlich. Schlimmstenfalls kann es zu Gerichtsverfahren sowie strafrechtlicher Verfolgung kommen: Der Schutz durch eine Haftpflichtversicherung ist daher zur Existenzsicherung eines jeden Betriebs unerlässlich. Die verschiedenen Bausteine der Haftpflichtversicherung der R+V sind konkret auf den Bedarf und spezielle Haftungsrisiken der Landwirtschaft zugeschnitten.

Die Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherungen für die Abdeckung von Grundrisiken bei der Erzeugung tierischer und pflanzlicher Produkte oder etwa im Umgang mit Maschinen. Die Umwelthaftpflichtversicherung für Schäden auf fremden Grundstücken in definierten Mengengrenzen, zum Beispiel Versicherungsschutz für Betriebsmittel in Arbeitsmaschinen und geschlossenen Systemen, Kleingebinde, Mineralöle, Altöle, aber auch Gülle oder Stalldung und vielem mehr.

Die Umweltschadenversicherung für vielfältige Schäden auf fremden Grundstücken, etwa an geschützten Tieren, Pflanzen und Lebensräumen. Zusatzbausteine gibt es für Grundwasser und eigene Grundstücke. Die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung (Ergänzung zur Betriebshaftpflicht) für bestimmte Vermögensschäden, die Dritten bei der Verarbeitung mangelhafter Erzeugnisse entstehen – zum Beispiel belastetes Mehl, das Backwaren unverkäuflich macht, welche eine Bäckerei vom Landwirt bezieht.

Fallbeispiel: Kontaminiertes Grundwasser
Kurz nach der Heuernte entzündet sich in einem landwirtschaftlichen Betrieb das eingelagerte Heu selbst und verursacht einen Brand, der auf das angrenzende Pflanzenschutzmittel-Lager übergreift. Bei den Löscharbeiten verunreinigen die Pflanzenschutzmittel das Grundwasser – nach Umweltschadensgesetz haftet der Betrieb. Dank des Zusatzbausteins der Umweltschadensversicherung reguliert die R+V den Schaden in Höhe von 75.000 Euro.

Die R+V Versicherung unterstützt jeden Betrieb, individuelle Risiken zu erkennen. Bei Fragen kontaktieren Sie Ihren Ansprechpartner