Die R+V Versicherung bietet wieder eine ASP-Ernteversicherung an.

Ist eine Ernteversicherung gegen die Afrikanische Schweinepest noch erforderlich? Diese Frage stellen sich viele Landwirte angesichts der mittlerweile seit September 2020 in Deutschland nachgewiesenen Tierseuche.

ASP und Schweine – dass es hier Auswirkungen gibt, ist naheliegend. Inzwischen zeigt die Erfahrung aber, dass auch Ackerbau- und Grünlandbetriebe massiv durch das Auftreten der ASP in Wildschweinbeständen betroffen sein können. Denn bei einem ASP-Ausbruch liegt das primäre Ziel der Seuchenbekämpfung darin, potenziell infizierte Wildschweine in ihren Einständen zu halten und daher Störungen auf ein absolutes Minimum zu begrenzen.

Um das sicherzustellen, richten die Behörden beim Fund eines verdächtigen oder infizierten Wildschweins Gefährdungsbezirke ein. In diesen Bezirken können auch Jagdverbote, Begehungsverbote und für bestimmte Flächen auch Ernte- und Bearbeitungsverbote verhängt werden. Der Radius eines Gefährdungsbezirks kann gemäß Tiergesundheitsgesetz bis zu 15 Kilometer betragen. Für einen landwirtschaftlichen Betrieb bedeutet das im ungünstigsten Fall, dass große Teile oder sogar die gesamte Nutzfläche nicht oder nur sehr eingeschränkt bestellt, bearbeitet oder abgeerntet werden dürfen – und das möglicherweise für mehrere Monate.

Daraus entstehen wirtschaftliche Nachteile durch Mindererträge, weil Dünge- und Pflanzenschutzmaßnahmen nicht wie erforderlich durchgeführt werden können. Die unmittelbaren Folgen sind eine geringere Ernte, Qualitätseinbußen oder sogar der Totalausfall der Ernte. Darüber hinaus können sich die behördlichen Restriktionen auch mittelfristig auswirken, wenn beispielsweise die Fruchtfolge verändert werden muss. Für derartige Wirtschaftsbeschränkungen haben Landwirte grundsätzlich einen Anspruch auf Entschädigung durch die verfügenden Kreise. Bisherige Erfahrungen haben gezeigt, dass nicht alle im Zusammenhang mit Bewirtschaftungsauflagen entstandenen Schäden vollständig kompensiert wurden.

Eine weitere Problematik ergibt sich aus dem Verbot, geerntetes Getreide aus ASP-Sperrzonen unbehandelt an Schweine zu verfüttern. Das bedeutet, dass der Landhandel dieses Getreide separat erfassen und verarbeiten muss, damit es nur noch als Futter für andere Tiere verwendet wird. Erste Erfahrungen zeigen, dass der Getreidehandel für Erzeugnisse aus solchen Gebieten einen niedrigeren Preis zahlt. Ob es für derartige finanzielle Einbußen Entschädigungen aus der öffentlichen Hand gibt, ist derzeit nicht absehbar.

Damit Neukunden eine ASP-Ernteversicherung abschließen können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Weitere Informationen – auch zur beitragsfreien Deckungserweiterung bei Bestandskunden – können die landwirtschaftlichen Fachberater der Versicherungs-Vermittlungsgesellschaft mbH des Landesbauernverbandes Sachsen-Anhalt geben. Kontakt zu diesen finden Sie hier.