Job: Weg! Haus: Verkauft! Konten: Gepfändet! Dieser Albtraum hat schon so manchen Vorstand oder Geschäftsführer ereilt. Besonders bitter: Selbst bestehende D&O-Versicherungen bieten oft nur eine trügerische Sicherheit… – hier hilft die private Vorsorge der R+V!

Was wie ein Aprilscherz klingt, ist leider keiner! Denn was vielen Führungskräften und selbst ihren Versicherungsberatern oft nicht bewusst ist: Eine Ressortaufteilung entbindet nicht per se vom Damoklesschwert der „Gesamtverantwortung“. Und nicht jede D&O-Versicherung ist ein Garant für ein sorgenfreies Berufsleben oder einen unbeschwerten Ruhestand. Mal zeigen sich gravierende Lücken im Versicherungsschutz. Mal hängt das eigene Schicksal von dritten Personen ab, die entscheidenden Einfluss auf Abschluss, Fortführung und Ausgestaltung der Versicherung haben, wie dies bei jeder Unternehmensversicherung der Fall ist.

Unverhofft kommt oft – das Prinzip der Gesamtverantwortung

Tim W.* versteht die Welt nicht mehr. Per Haftungsbescheid wurde er für die Steuerverbindlichkeiten der in Schieflage geratenen Gesellschaft in Anspruch genommen – und das, obwohl es zwischen ihm und seinem Mit-Geschäftsführer eine klare Aufteilung der Zuständigkeiten gab. Doch der Haftungsbescheid erging zu Recht. Denn, so das erkennende Gericht (FG Rh.-Pf. Urt. v. 10.12.2013 – 3 K 1632/12), gelte grundsätzlich das Prinzip der „Gesamtverantwortung“ für jeden gesetzlichen Vertreter. Dieses Prinzip verlange zumindest eine gewisse Überwachung der Geschäftsführung im Ganzen. Selbst bei Vorliegen einer klaren, eindeutigen und schriftlichen Aufgabenverteilung müsse der nicht mit der konkreten – hier steuerlichen – Angelegenheit einer Gesellschaft betraute Geschäftsführer einschreiten, wenn die Umstände dies erfordern würden.

Bei der D&O-Absicherung ist vieles zu beachten – trau, schau wem…

Die Ursachen für den Verlust des D&O-Schutzes sind vielfältiger als gemeinhin bekannt: Mal reduziert der Nachfolger des Geschäftsführers aus Kostengründen die Versicherungssumme, wechselt den Anbieter oder hebt gar den Vertrag als Ganzes auf. Mal ist die Ersatzleistung bereits verbraucht, wenn es zur eigenen Inanspruchnahme kommt. Und selbst der inzwischen übliche Anfechtungsverzicht der D&O-Versicherer zugunsten gutgläubiger Führungskräfte für den Fall der Verletzung vertraglicher Obliegenheiten durch andere (mit-)versicherte Personen ist keine sichere Bank. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs verstößt die Regelung nämlich gegen tragende Prinzipien des Zivil- und Versicherungsvertragsrechts (BGH, Beschl. v. 21.09.2011 – IV ZR 38/09). Hinzu kommt: Die Geschäftsführer von Tochterunternehmen, Mitglieder in den Aufsichtsgremien, leitende Angestellte, Compliance Beauftragte etc. haben in aller Regel weder eine Kopie der Police noch nähere Informationen über den konkreten D&O-Schutz, geschweige denn Einfluss auf dessen Ausgestaltung oder Fortbestand.

Setzen Sie auf einen starken Partner – mit der R+V Versicherung

Diesem Bedarf hat die R+V Versicherung bereits im Jahr 2012 durch eine besondere Produktlösung Rechnung getragen. Als einer der führenden D&O-Versicherer bietet die R+V Versicherung neben der klassischen Unternehmenslösung auch die Möglichkeit der privaten Vorsorge an. Auch dieses Produkt zeichnet sich durch einen sehr weitreichenden Versicherungsschutz aus. Gute Gründe, selbst bei bestehender Unter­nehmens-D&O den Schutz durch eine persönliche Absicherung zu ergänzen! Die R+V Versicherung unterstützt Sie bei alledem als starker Partner mit spezifischer Kompetenz. Wir unterstützen Sie aktiv bei der Erfassung ihrer privaten und betrieblichen Risiken – um ganz individuell die notwendige Absicherung festzulegen. Kontaktieren Sie uns gerne bei Fragen oder Beratungswünschen unter www.ruv.de. Wir helfen Ihnen gerne!

Sie möchten sich beraten lassen? Ihre An­sprech­partner sind:

Ihre Ansprechpartner:
Lothar Saage
(Anhalt, Börde, Jerichower Land, Wittenberg, AMK Salzwedel, Stendal)
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Lothar.Saage@ruv.de

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(Burgenland, Mansfeld-Südharz, Nordharz, Saaletal, Salzland)
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*) Name von der Redaktion geändert.