Viele Arbeitgeber nutzen eine betriebliche Altersvorsorge (bAV), um qualifizierte Mitarbeiter langfristig zu binden. Die bAV bietet viele Chancen. Ab 1. Januar 2022 müssen Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen nun Arbeitgeberzuschüsse zur bAV ihrer Mitarbeiter leisten. Welcher Aufwand damit verbunden ist und was das für Unternehmen bedeutet, erfahren Sie hier.

Was ist der Hintergrund des Arbeitgeber­­zuschusses?
Hintergrund sind die Regelungen des Betriebs­rentenstärkungsgesetzes zu Verträgen der bAV, bei denen Mitarbeiter über die sogenannte Entgeltumwandlung (Mitarbeiter wandeln ihr Gehalt in Zahlungen in die bAV um) für ihre Zukunftsvorsorge ansparen.
Oft sparen Arbeitgeber durch die Entgeltum­wandlung ihrer Mitarbeiter in eine Betriebsrente Sozialversicherungsbeiträge ein. Das Betriebs­rentengesetz (BetrAVG) verpflichtet sie dazu, diese Ersparnis an ihre Arbeitnehmer weiterzugeben, d.h. in deren bAV-Verträge einzuzahlen. Bisher galt das nur bei Neuverträgen, die ab 2019 abgeschlossen wurden.
Seit dem 01. Januar 2022 müssen Unternehmen auch Mitarbeiter mit älteren Verträgen unterstützen: Sofern Arbeitgeber durch die Umwandlung tatsächlich Sozialversicherungsbeiträge einsparen, müssen sie diese an ihre Mitarbeiter weitergeben. Die Höhe der Sozialversicherungsersparnis kann bei jedem Vertrag variieren, der Zuschuss ist jedoch auf 15 % des umgewandelten Entgelts begrenzt.

Welche Fragen müssen Arbeitgeber sich nun stellen?
Inwieweit sind Sie von dem Arbeitgeberzuschuss betroffen? Am besten prüfen Arbeitgeber dies für jeden einzelnen Vertrag zur bAV. Wer seinen Mitarbeitern einen gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss verwehrt, muss später mit Schadensersatzforderungen rechnen. Als Faustregel gilt: Je älter und exotischer der Vertrag, desto komplexer können sich die nötigen Anpassungen entwickeln.
Wollen Sie geringeren Aufwand oder geringere Kosten? Arbeitgeber müssen entscheiden, ob sie ihre eingesparten Sozialversicherungsbeiträge an die Arbeitnehmer individuell berechnen und weitergeben oder einen pauschalen Zuschuss von 15 Prozent oder mehr gewähren.
Wie beeinflussen höhere Arbeitgeberbeiträge die bestehenden Verträge? Am besten überprüfen Unternehmen dies gemeinsam mit ihrem Versicherer. Durch den Trend zum „Run-off“ – den Verkauf von Bestandsverträgen – können sie allerdings bei vielen Anbietern keine neuen Verträge mehr abschließen. Bestehende Verträge werden teilweise nicht mehr angepasst oder neu aufgesetzt. Der Arbeitgeberzuschuss kann aber ggf. in einen neuen, dafür abgeschlossenen Vertrag fließen.

Wo bekommen Arbeitgeber Unterstützung?
Zuschusshöhe berechnen, Sonderfälle aufspüren oder Neuverträge aufsetzen: Die notwendigen Maßnahmen können aufwändig und komplex werden. Die Experten der R+V Versicherung bieten Arbeitgebern bei allen Fragen rund um den gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss sowie die bAV ihre Unterstützung an. Als Marktführer im Agrarsektor können Sie sich auf einen starken Partner mit besonderen Kompetenzen rund um landwirtschaftliche Versicherungen verlassen.
Weitere Informationen können Ihnen die Berater der Versicherungs-Vermittlungsgesellschaft mbH des Bauernverbandes Sachsen-Anhalt geben.

Ihre Ansprechpartner:

Lothar Saage
Tel. 0172/9037773
Lothar.Saage@ruv.de

Torsten Röder
Tel.: 0151/26412557
Torsten.Roeder@ruv.de