Eine Pflegeversicherung macht eine gute Pflege bezahlbar und entlastet die Familie. Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet jedoch nur eine Grundversorgung und reicht im Pflegefall nicht aus. Es werden monatliche Zuzahlungen fällig, die das Vermögen schnell aufbrauchen.
Wenn die Gespräche, bei den Besuchen im Pflegeheim, hauptsächlich um die Finanzierung der Pflege gehen, drückt es die Stimmung und der/die Pflegende fühlt sich schuldig.
Wenn mehrere Kinder sind, wer zahlt?
Bei Patchwork Familien wird das Vermögen des zu Pflegenden aufgebraucht, danach zahlt eventuell der neue Partner. Das Erbe der Stiefkinder schmilzt und die Wahrscheinlichkeit, dass sie selbst zur Kasse gebeten werden, steigt mit jedem Monat.
Vermögende Kinderlose sind im Pflegefall auf fremde Betreuer angewiesen. Für die ist es leichter mit ausreichender Liquidität umzugehen und im Ernstfall zu entscheiden, wie das Vermögen zu Geld gemacht wird (Immobilienverkauf, Auflösung der Stiftung, Schenkungen zurückfordern), um die Kosten zu bezahlen.
Stress ist vorprogrammiert!
Denn die Sozialämter versuchen die Angehörigen in Regress zu nehmen. Das heißt, es wird geprüft, ob die Kinder unterhaltspflichtig sind (sogenannter Elternunterhalt).
Hierzu besagt ein BGH-Urteil vom 12. Februar 2014:
„Selbst wenn ein unterhaltsberechtigter Elternteil einseitig den Kontakt zu seinem volljährigen Kind abbricht und es sogar bis auf den Pflichtteil enterbt, bleibt der Anspruch auf Elternunterhalt dennoch bestehen.“
Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht kommentiert dieses Urteil wie folgt:
„Der Trend, dass sich Sozialämter an den Kindern schadlos halten wollen, wenn die Eltern oder ein Elternteil zum Pflegefall wird, nimmt zu und bekommt durch dieses Urteil Aufwind. (…) Die Kassen des Staates sind leer und werden momentan immer mehr geleert. Daher werden die Kinder vermehrt Elternunterhalt zahlen müssen, dieses Urteil ist ein weiterer Schrittmacher für diese Entwicklung.“
Lassen Sie es nicht dazu kommen!
Sorgen Sie vor und sichern den Pflegefall jetzt ab. Mit den R+V-Pflegetagegeldern sind die Leistungen unabhängig, ob stationär oder zu Hause von Pflegekräften bzw. von anderen Personen (Familienangehörigen) gepflegt wird und es ist kein Kostennachweis erforderlich.
Mit dem R+V FörderBahr-Tagegeld gibt es monatlich 5 Euro vom Staat dazu, Leistungen in allen Pflegegraden. Es gibt keine Gesundheitsprüfung, keine Leistungsausschlüsse und keine Risikozuschläge. Die 5-jährige Wartezeit entfällt bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit.
Mit dem R+V PflegeKonzept kann ein individueller Tagessatz in drei Tarifen gewählt werden. Der Versicherungsschutz beginnt sofort und es gibt die Beitragsfreistellung ab Pflegegrad 4.
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