Streitfälle im Arbeitsalltag und im täglichen Leben sind nicht selten – neue Gesetze, Gesetzesänderungen, Verordnungen, Ausnahmeregelungen und Sonderbestimmungen sind oft nicht mehr zu durchschauen. Überraschend geraten Unternehmen in eine strittige Rechtslage.

Rechtsschutz für landwirtschaftliche Betriebe
Versicherbar sind alle land- oder forstwirtschaftliche Betriebe (auch Pferdezuchtbetriebe mit maximal 25 Zuchtpferden), die einer landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft oder Gartenbauberufsgenossenschaft angehören, unabhängig von ihrer Gewerbesteuerpflicht und Rechtsform. Die Beschränkung auf nicht gewerbesteuerpflichtige Betriebe ist seit 2006 entfallen.

Die Rechtsschutz-Absicherung für landwirtschaftliche Betriebe besteht aus der Grundabsicherung und den Zusatzbausteinen

  • Spezial-Straf-Rechtsschutz (SSR),
  • CrossCompliance-Rechtsschutz (CCRS),
  • Rechtsschutz für landwirtschaftliche Nebenbetriebe (LNB),
  • Rechtsschutz für vorübergehende Vermietung (z.B. „Ferien auf dem Bauernhof),
  • Rechtsschutz für im versicherten Betrieb eingestellte Pensionspferde,
  • Vermieter-Rechtsschutz.

Rechtsschutz für Landwirte
Versichert sind

  • der Landwirtschaftliche Betrieb,
  • der Privatbereich für den Inhaber, seinen Ehe- bzw. Lebenspartner und die Kinder.
  • Mitversichert sind auch Hoferben und Altenteiler sowie deren Ehe- bzw. Lebenspartner und Kinder;
  • alle privat und landwirtschaftlich genutzten Fahrzeuge (Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht besteht nur für Personenwagen, Krafträder oder land- oder forstwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge);
  • alle in Deutschland gelegenen privat-selbstgenutzten und landwirtschaftlich genutzten Grundstücke und Gebäude.

Nicht landwirtschaftlich genutzte Grundstücke und Gebäude und insbesondere vermietete Wohnungen müssen separat abgesichert werden.

Nicht versicherbar sind alle Tätigkeiten und Nebenbetriebe, die mit der land- oder forstwirtschaftlichen Urproduktion nicht mehr in einem unmittelbaren Zusammenhang stehen,
gewerbesteuerpflichtige oder von der Gewerbesteuer befreite Biogasanlagen, Hofläden, Lohndrusch, Lohnmaschinenbetriebe, Holzrückbetriebe, Fischzuchten, Pelztierfarmen,
Garten- und Landschaftsbaubetriebe und Gärtnereien.
Weitere Informationen zur Grundabsicherung und Zusatzbausteinen Ihres landwirtschaftlichen Betriebes erhalten Sie bei Ihrem Berater vor Ort.

Vertrauen Sie einem der führenden Spezialversicherer für technische Risiken in der Landwirtschaft!
Ihre Ansprechpartner:
Herr Lothar Saage, Tel. 0172/9037773,
E-Mail: Lothar.Saage@ruv.de
oder Bärbel Ehmcke, Tel. 0151/26414035,
E-Mail: Baerbel.Ehmcke@ruv.de