Versicherungs-Vermittlungsgesellschaft mbh des Landesbauernverbandes Sachsen-Anhalt (VVB)

Überflutung: Was Landwirte beachten sollten

Vermehrt auftretende Unwetter: In vielen Regionen Deutschlands sind in den vergangenen Wochen unwetterartige Regenfälle aufgetreten – und nicht alle Betroffenen waren gegen diese Fluten ausreichend gewappnet.

Überschwemmungen können auch in der Landwirtschaft große Schäden anrichten – sogar fern von Bächen und Flüssen. „Für Landwirtinnen und Landwirte können Unwetter zu einer hohen finanziellen Belastung führen, die nicht selten in eine existenzbedrohende Situation münden. Ich kann mich an den Fall eines Landwirts erinnern, dessen Melkmaschine durch Hochwasser für drei Wochen ausgefallen war – der Schaden betrug mehrere Tausend Euro. Er war glücklicherweise versichert“, sagt Dr. Matthias Baum, Leiter des AgrarKompetenzCenters der R+V Versicherung. Gut, wer vorgesorgt und die zusätzliche Deckung der Elementarschäden in seinem Vertrag vereinbart hat.

Die Elementarschadenversicherung, beispielsweise als Zusatzbaustein im Rahmen der R+V-AgrarPolice, springt bei Schäden durch Überschwemmung ein und übernimmt die entstehenden Kosten – zum Beispiel im Gebäudevertrag die Trockenlegung des Kellers oder die Erneuerung des Fußbodens. In der Inhaltsversicherung ist diese Zusatzdeckung ebenfalls möglich, versichert sind hier neben der technischen und kaufmännischen Betriebseinrichtung insbesondere die land- und forstwirtschaftliche Betriebseinrichtung.

Wer versichert ist, sollte den Schaden grundsätzlich umgehend seiner Versicherung melden. Zudem gilt bereits bei den Aufräumarbeiten einiges zu beachten. So sollte zum Beispiel der Keller erst dann ausgepumpt werden, wenn der Wasserstand außen sinkt, da sonst das Mauerwerk unterspült wird und Risse entstehen oder schlimmsten Falles die Statik des Gebäudes in Gefahr ist. Sobald der Wasserspiegel jedoch fällt, ist Eile geboten: Schlamm und Dreck müssen entfernt werden – erst dann folgt die erste Bestandsaufnahme. Die Versicherungen schicken hierfür meist einen Gutachter. Für die Versicherung ist es wichtig, dass alle beschädigten Gegenstände genau aufgelistet werden. „Wir empfehlen immer, alle Schäden zu fotografieren – auch Gegenstände, die man entsorgen muss. Dann ist die Abwicklung hinterher einfacher“, erläutert Georg Grammenos, R+V-Experte für Elementarschäden.

Weitere Tipps der R+V:
• Wasser kann den Elektroinstallationen schaden. Deshalb ist es sinnvoll, die Elektrik von einem Fachmann überprüfen zu lassen – und zwar bevor Geräte wieder in Betrieb genommen werden.
• Ob Wände und Böden getrocknet werden können oder ein Austausch notwendig ist, entscheidet am besten eine Fachfirma. Die Versicherung braucht hierfür einen Kostenvoranschlag.
• Auch die Trockenlegung des Gebäudes sollte lieber einem Fachunternehmen überlassen werden. Grundsätzlich können die Arbeiten jedoch unterstützt werden, indem viel und intensiv gelüftet wird.
• Wer mit Öl heizt, sollte unbedingt seinen Öltank auf Lecks überprüfen.
• Alle Lebensmittel, die mit dem Hochwasser in Kontakt gekommen sind, sollten entsorgt werden.
Denn mit dem Wasser werden auch Schadstoffe und Bakterien transportiert.

Ihre Ansprechpartner:

Lothar Saage
Tel. 0172/9037773
Lothar.Saage@ruv.de

Torsten Röder
Tel.: 0151/26412557
Torsten.Roeder@ruv.de

2021-09-07T14:45:05+02:007. September 2021|Aktuelles|
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